Ratgeber · Buchhaltung & Finanzen

E-Rechnung-Pflicht 2025–2028: Fristen, Formate & Umsetzung

Die E-Rechnung ist in Deutschland Pflicht. Seit dem 1. Januar 2025 muss jedes Unternehmen im B2B-Bereich elektronische Rechnungen empfangen können. In den nächsten Jahren kommt schrittweise die Pflicht zum Versand hinzu. Wer jetzt vorbereitet ist, spart später Stress, Papier und Kosten.

Dieser Leitfaden erklärt, was eine E-Rechnung ist, ab wann welche Frist gilt, welche Formate erlaubt sind und was Sie als kleines Unternehmen konkret tun sollten.

Was ist eine E-Rechnung?

Eine E-Rechnung ist ein strukturierter, maschinenlesbarer Datensatz nach der EU-Norm EN 16931. Software kann sie automatisch auslesen und verarbeiten. Wichtig: Eine einfache PDF-Rechnung ist keine E-Rechnung. Sie gilt rechtlich als „sonstige Rechnung“.

Der Unterschied liegt im Inhalt: Statt eines Bildes, das ein Mensch ablesen muss, enthält die E-Rechnung die Rechnungsdaten als klar definierte Felder (Betrag, Steuer, Leistung, Empfänger…). Das reduziert Tippfehler, spart Zeit und macht die Buchhaltung revisionssicher.

Ab wann gilt die Pflicht? (Fristen)

Der wichtigste Punkt zuerst: Der Empfang von E-Rechnungen ist seit dem 1. Januar 2025 für alle inländischen B2B-Unternehmen Pflicht. Für den Versand gelten gestaffelte Übergangsfristen nach Umsatz.

Zeitplan der E-Rechnungspflicht (inländischer B2B-Bereich)
Ab wannWas gilt
01.01.2025Jedes Unternehmen muss E-Rechnungen empfangen können
2025–2026Übergang: Papier- und PDF-Rechnungen dürfen weiter versendet werden. Unternehmen mit über 800.000 € Vorjahresumsatz müssen die Umstellung bis 31.12.2026 abschließen
01.01.2027Unternehmen mit über 800.000 € Vorjahresumsatz müssen E-Rechnungen versenden
01.01.2028Alle übrigen Unternehmen müssen E-Rechnungen versenden. Ausgenommen sind Kleinunternehmer nach § 19 UStG und Kleinbetragsrechnungen bis 250 €

Praktisch heißt das: Sie sollten heute schon E-Rechnungen empfangen und lesen können. Beim Versand haben Betriebe bis 800.000 € Umsatz noch bis Ende 2027 Zeit. Kleinunternehmer müssen gar nicht umstellen. Wer aber ohnehin eine neue Buchhaltung oder Website plant, stellt am besten gleich um.

Erlaubte Formate: XRechnung & ZUGFeRD

Zulässig ist jedes Format, das der Norm EN 16931 entspricht. In Deutschland haben sich zwei Formate durchgesetzt: XRechnung (reines XML) und ZUGFeRD ab Version 2.0.1 (ein Hybrid aus PDF und eingebettetem XML), ausgenommen die Profile MINIMUM und BASIC-WL.

XRechnung vs. ZUGFeRD
FormatAufbauGut geeignet für
XRechnungreines XML (nur Daten)Rechnungen an Behörden & große Empfänger
ZUGFeRDPDF + eingebettetes XMLgemischte Empfänger: Mensch & Maschine lesen dasselbe Dokument

Für die meisten kleinen Unternehmen ist ZUGFeRD praktisch: Der Empfänger sieht weiterhin eine ganz normale PDF, während im Hintergrund die strukturierten Daten mitreisen. Das passende Format wählt Ihre Software, Sie müssen das nicht selbst entscheiden.

Was Sie jetzt tun sollten

In drei Schritten sind Sie auf der sicheren Seite: E-Rechnungen empfangen & archivieren können, den Versand vorbereiten und Ihre Stammdaten prüfen. Am einfachsten geht das mit einer Software, die beides abdeckt.

  • Empfang sicherstellen: Ein E-Mail-Postfach für Rechnungen und eine Software, die XRechnung/ZUGFeRD lesbar darstellt und GoBD-konform ablegt.
  • Versand vorbereiten: Prüfen, ob Ihr Rechnungsprogramm E-Rechnungen erzeugen kann. Falls nicht, rechtzeitig wechseln.
  • Stammdaten pflegen: Korrekte Umsatzsteuer-ID, Leitweg-ID (bei Behörden) und vollständige Kundendaten hinterlegen.
  • Team informieren: Wer Rechnungen schreibt, sollte wissen, was sich ändert. Die Umstellung ist mehr Routine als Technik.

Was kostet die Umstellung?

Der reine Empfang kostet oft nichts, denn es gibt kostenlose Viewer für XRechnung/ZUGFeRD. Für das Erstellen und Verwalten nutzen viele eine Buchhaltungssoftware ab etwa 0–30 € pro Monat. Eine in die eigene Website integrierte Lösung beginnt bei KJC Digital ab 1.500 € einmalig, plus ab 99 € im Monat für Hosting und Wartung, ohne Lizenzgebühren pro Nutzer.

Rechenbeispiel: Wer Angebot, Rechnung, E-Rechnung und Beleg-Ablage in einer Software zusammenführt, spart Lizenzkosten und vor allem Zeit: Jede Rechnung entsteht in Minuten statt durch wiederholtes Abtippen.

Häufig gestellte Fragen

Ab wann gilt die E-Rechnungspflicht?

Empfang seit 1. Januar 2025 für alle inländischen B2B-Unternehmen. Versand ab 2027 (über 800.000 € Umsatz) bzw. ab 2028 (alle übrigen). Ausgenommen sind Kleinunternehmer nach § 19 UStG und Kleinbetragsrechnungen bis 250 €.

Ist eine PDF-Rechnung eine E-Rechnung?

Nein. Eine einfache PDF gilt als sonstige Rechnung. Eine E-Rechnung ist ein strukturierter Datensatz nach EN 16931 (z. B. XRechnung oder ZUGFeRD).

Welche Formate sind erlaubt?

Alle Formate nach EN 16931, in Deutschland vor allem XRechnung und ZUGFeRD ab Version 2.0.1 (ohne die Profile MINIMUM und BASIC-WL).

Was muss ich als kleines Unternehmen jetzt tun?

E-Rechnungen empfangen und revisionssicher archivieren können. Liegt Ihr Vorjahresumsatz über 800.000 €, muss der Versand bis 31.12.2026 umgestellt sein. Kleinere Betriebe haben dafür Zeit bis Ende 2027. Kleinunternehmer sind ganz befreit.

Gilt das auch für Kleinunternehmer?

Auch Kleinunternehmer müssen E-Rechnungen empfangen können. Vom Ausstellen sind Kleinunternehmer nach § 19 UStG dauerhaft befreit (§ 34a UStDV). Ihren Einzelfall klären Sie am besten mit Ihrer Steuerberatung.

Fazit: Jetzt vorbereiten, später entspannt sein

Die E-Rechnung kommt in Stufen: Der Empfang ist bereits Pflicht, der Versand folgt 2027 und 2028. Die Umstellung ist kein Kraftakt, wenn Sie eine Software nutzen, die E-Rechnungen erstellt, empfängt und GoBD-konform ablegt. Wer früh umstellt, spart ab sofort Papier und Zeit.

Wenn Sie ohnehin gerade Ihre Digitalisierung angehen, lohnt der Blick auf Webdesign aus Osnabrück.

Sollen E-Rechnungen direkt aus Ihrer eigenen Software entstehen und dort archiviert werden? Umfang und Preise finden Sie bei den digitalen Lösungen von KJC Digital.